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Lexware Lohn+Gehalt Pro 2013 Zusatzupdate Version 13.50– Software
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In der zweiten Jahreshälfte treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die Sie bei Ihrer Lohnabrechnung beachten müssen. Damit Sie weiterhin korrekt abrechnen können, haben wir alle erforderlichen Änderungen in Ihre Software integriert. Freuen Sie sich außerdem auf viele erfüllte Kundenwünsche und weitere neue Funktionen, die Ihnen die Arbeit erleichtern!
Ab 1.7.2013 verbindlich: die Entgeltbescheinigungen gemäß der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung
Ab 1.7.2013 gelten neue einheitliche Entgeltbescheinigungen, die für alle Arbeitgeber verbindlich sind. Nur diese dürfen Sie zukünftig Ihren Mitarbeitern ausstellen. Damit Sie die neuen Entgeltbescheinigungen automatisch korrekt erstellen, sind sie nun in der neuen Version Ihres Lexware Programms integriert.
§ Gelten ab 1.12.2013: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)
Die bisherigen Lohnsteuerkarten wurden ab 1.1.2013 durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt. Das bedeutet: Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Religionszugehörigkeit und Freibeträge) elektronisch beim Finanzamt abzuholen, spätestens ab 1.12.2013. Nur die neue Programm-Version sagt Ihnen, wie Sie dafür tätig werden müssen, wenn die Abholung der Daten ansteht.
§ Ab 1.2.2014 Pflicht: SEPA (Single Euro Payments Area)
Ab 1.2.2014 ersetzt das SEPA-Verfahren alle nationalen Zahlungsverkehrs-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Deshalb müssen Sie bis dahin Ihren gesamten Zahlungsverkehr umgestellt haben. Wir empfehlen Ihnen: Passen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter bereits jetzt auf die neuen Vorschriften an. Mit Ihrem Juli-Update geht das ganz leicht.
Ab 1.7.2013 verbindlich: die Entgeltbescheinigungen gemäß der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung
Ab 1.7.2013 gelten neue einheitliche Entgeltbescheinigungen, die für alle Arbeitgeber verbindlich sind. Nur diese dürfen Sie zukünftig Ihren Mitarbeitern ausstellen. Damit Sie die neuen Entgeltbescheinigungen automatisch korrekt erstellen, sind sie nun in der neuen Version Ihres Lexware Programms integriert.
§ Gelten ab 1.12.2013: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)
Die bisherigen Lohnsteuerkarten wurden ab 1.1.2013 durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt. Das bedeutet: Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Religionszugehörigkeit und Freibeträge) elektronisch beim Finanzamt abzuholen, spätestens ab 1.12.2013. Nur die neue Programm-Version sagt Ihnen, wie Sie dafür tätig werden müssen, wenn die Abholung der Daten ansteht.
§ Ab 1.2.2014 Pflicht: SEPA (Single Euro Payments Area)
Ab 1.2.2014 ersetzt das SEPA-Verfahren alle nationalen Zahlungsverkehrs-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Deshalb müssen Sie bis dahin Ihren gesamten Zahlungsverkehr umgestellt haben. Wir empfehlen Ihnen: Passen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter bereits jetzt auf die neuen Vorschriften an. Mit Ihrem Juli-Update geht das ganz leicht.
Details
| Plattform | Software |
|---|---|
| Altersfreigabe | |
| EAN | 9783648044643 |
| Artikel-ID | 2105815 |